Computerüberwachung

Dienstag, 07.02.2012

Das große Interesse von Politikern an heimlichen Online-Durchsuchungen verdeutlicht den hohen Stellenwert, welchen Computer für die Beschaffung von hochsensiblen Informationen belegen.
Deshalb sind nicht nur Ermittler am heimlichen Ausspähen von Computern interessiert, sondern auch Kriminelle, die es auf Zugangscodes, Bankdaten oder sonstige illegal verwertbare Daten abgesehen haben.

Nicht nur zur Terrorbekämpfung

Weit verbreiteter Mißbrauch von Spionageprogrammen

Bei der Fahndung nach Terroristen werden Computer heimlich durchsucht und beobachtet, bei anderen Straftaten erfolgt eine Durchsuchung nach Beschlagnahme des Rechners, z.B. anlässlich einer Hausdurchsuchung.

Eine heimliche Durchsuchung von Computern und Observation der damit getätigten Aktivitäten erfolgt mit Hilfe spezieller Software. Unbemerkt im Hintergrund laufend zeichnet sie Aktivitäten des Nutzers auf und erstellt Protokolle, die jederzeit auf dem Rechner einsehbar sind oder heimlich per Email versendet werden.

Die Installation solcher Spionagesoftware erfolgt entweder manuell direkt auf dem Rechner, oder durch sog. Trojaner und über das Internet.

Nicht nur Terroristenfahnder oder Kriminelle setzen solche Software ein. Auch Arbeitgeber installieren Überwachungssoftware auf Firmenrechnern, um sich ein Bild von der Arbeitsmoral ihrer Angestellten zu verschaffen. Eifersüchtige oder einfach nur neugierige Ehepaare beschnüffeln sich damit, wie auch um ihre Kinder besorgte Eltern, die mehr über Internetaktivitäten oder den Umgang ihrer Sprösslinge erfahren möchten.
Mißbrauch solcher Spionagesoftware ist kaum zu unterbinden, da diese für jedermann leicht zu beschaffen ist.

Der unautorisierte Einsatz von Computerüberwachungs-Software ist strafbar, wie auch der Gebrauch von Abhörgeräten und Minispionen im Telefon.
Damit illegal ausgespähte Informationen sind somit als Beweismittel nicht verwertbar, bieten in der Regel jedoch Ansatzpunkte zur anschließenden Beschaffung von verwertbaren Beweisen.