Aus staatlicher Sicht bedeutet Personenschutz die Gewährleistung der persönlichen Sicherheit von schutzwürdigen Personen (sog. Schutzperson) gegen gewalttätige Angriffe.
Damit sind hauptsächlich solche Personen gemeint, die im Licht der Öffentlichkeit stehen und ihrer Gefahrenprognose nach einem Risiko ausgesetzt sind und auch Personen, die wegen ihrer Lebensumstände starken Bedrohungen ausgesetzt sind, wie etwa Kronzeugen, Angehörige oder Opfer organisierter Kriminalität, Superreiche, usw.
Wenn sicher auch ungewollt, so klingt dieses Amtsdeutsch als gäbe es für den Gesetzgeber auch "nicht schutzwürdige" Personen.
Jedenfalls ist es für nicht prominente Normalbürger in der Regel sehr schwierig, angesichts einer Bedrohungssituation sofortigen polizeilichen Personenschutz zu erhalten.
Selbst in Fällen akuter Bedrohung durch z.B. kriminelle Banden wird nur selten staatlicher Schutz gewährt und auf private Sicherheitsdienste verwiesen, die ihrerseits durch gesetzliche Regelungen überwacht werden und spezielle Voraussetzungen erfüllen müssen.
Um möglichst sofort mit Eintreten einer Bedrohungssituation Schutz zu erhalten, sind "normale" Bürger zuerst auf private Personenschützer, sog. Bodyguards oder Leibwächter, angewiesen.
Personenschützer (Bodyguards) sind in der Regel bewaffnet und im Nahkampf ausgebildet. Viele private Personenschützer sind ehemalige Polizeibeamte. Größere private Sicherheitsdienste verfügen auch über Schutzeinrichtungen, wie z.B. gepanzerte Fahrzeuge, die rein optisch von normalen Pkw nicht zu unterscheiden sind.